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Gericht entschied zugunsten des Landkreises

Beschlagnahme von 43 Pferden war rechtmäßig / Eigentumsrechte geklärt 

Gericht entschied zugunsten des Landkreises

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Wildeshausen - Es war die größte Tierwegnahme im Landkreis Oldenburg seit vielen Jahren. 43 Pferde mussten wegen Verwahrlosung von einem Hof in Bargloy geholt und woanders untergebracht werden. Sechs von acht Verfahren, die es im Anschluss gegeben hatte, sind mittlerweile rechtskräftig. „Sie sind in unserem Sinne ausgegangen“, erklärt der Rechtsdezernent des Landkreises, Christian Wolf.

Im Juni wurden die Pferde in Kleinenkneten versteigert.

© ksy

Im Juni wurden die Pferde in Kleinenkneten versteigert.

Bereits im September hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg in dem Rechtsstreit zwischen dem Pferdezüchter aus Wildeshausen und dem Landkreis Oldenburg die Klagen des Züchters abgewiesen. Nach achtstündiger Verhandlungsdauer und der Anhörung von vier Veterinären gingen die Richter davon aus, dass die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz so gravierend waren, dass sowohl die vom Landkreis angeordnete Wegnahme der Tiere als auch das gegen den Züchter verhängte Berufsverbot rechtmäßig waren. Gegen das Urteil liegt zwar ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vor, doch Wolf zeigt sich zuversichtlich, dass es dazu gar nicht kommt. Andernfalls würde eine erneute Beweisaufnahme folgen.

Ende des vergangenen Jahres wurden zudem die Eigentumsrechte auf die Pferde gerichtlich geklärt. Zwei Kläger, darunter ein Pferdehändler aus den Niederlanden, nahmen ihre Klage vor der Verhandlung zurück, in einem weiteren Fall wurde entschieden, dass der Verkauf des Pferdes rechtmäßig war.

Nach Berichten des damals neuen Leiters des Veterinäramtes des Landkreises, Dr. Carsten Görner, waren die Zustände auf dem Hof äußerst schlimm. In den Ställen habe der Mist bis zu einem Meter hoch gelegen, die Hufe der Pferde seien jahrelang ungepflegt gewesen. „Wir waren uns nicht sicher, wie viele Tiere euthanisiert werden müssen“, so Christian Wolf gestern in einem Pressegespräch. Zurückblickend könne er aber davon sprechen, dass sich die Tiere nach dem Verkauf positiv entwickelt hätten. Er lobte in diesem Zusammenhang die Arbeit des Veterinäramtes ausdrücklich. „Dort wurde Tag und Nacht gearbeitet, um die Tiere vernünftig unterzubringen.“ Der Fall habe einen langen Vorlauf gehabt und sei sehr komplex gewesen. „Nicht jeder Verstoß rechtfertigt eine Wegnahme. Wir brauchen eine fundierte Rechtsgrundlage.“ In diesem Fall sei ein Eingreifen unumgänglich gewesen. „Die Pferde hatten es vor der Wegnahme deutlich schlechter als danach.“

Nachdem die Tiere versteigert wurden, ist der Fall für den Kreisveterinär abgeschlossen. Der Vorwurf, die Tiere wären trotz ihrer exzellenten Abstammung spottbillig verkauft worden, lasse sich nicht belegen. „Bei den gechipten Pferden war keine überragende Abstammung dabei.“ Oft sei die Rasse nicht erkennbar gewesen. Außerdem seien auch Pferde mit gutem Stammbaum wenig wert, wenn sie nicht dementsprechend gehalten werden würden. Durch die Versteigerung erzielte der Landkreis Einnahmen von etwa 20 000 Euro. Das deckt bei weitem nicht die Kosten, die durch die Wegnahme und Neuunterbringung entstanden sind. · dr

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