Landkreis - (ck) · Diese Chance, doch noch zum neuen Schuljahr eine Integrierte Gesamtschule in Harpstedt genehmigt zu bekommen, wollte sich gestern Nachmittag fast niemand entgehen lassen: Auf Vorschlag der Verwaltung votierten die Mitglieder des Schulausschusses im Kreishaus dafür, den Antrag auf Schaffung dieses Bildungsgangebots am Harpstedter Schulzentrum auszuarbeiten. Nur die FDP und Eckhard Heinje (CDU) stimmten dagegen. Und vor dem Versenden des vom Kreistag noch abzusegnenden Antrags an die Landesschulbehörde muss die Verwaltung hoffen, dass das Land die Genehmigungsanforderungen lockert. Das entscheidet sich vielleicht während des „Bildungsgipfels“ am 30. November.
Denn die bisher errechneten Schülerzahlen aus der jüngsten Elternbefragung für diesen neuen Bildungszweig reichen nach jetziger Gesetzeslage nicht aus: In 15 Jahren wären es demnach nur 98 statt der mindestens 130 Jungen und Mädchen, die dort lernen sollen.
Schickt der Landkreis diese Hochrechnungen samt Antrag so zur Schulbehörde, folgt eine Ablehnung auf dem Fuß – und die Aussicht auf eine IGS wäre auf lange Sicht verspielt. „Aus der Regierungserklärung von Kultusminister Bernd Althusmann ging jedoch hervor, dass er sich vorstellen könnte, den Erhebungszeitrum für die geforderte Fünfzügigkeit auf die kommenden zehn Jahre herabzusetzen“, erklärte Landrat Frank Eger. In jenem Sommer 2020 wären es 107 Schüler, ein Schuljahr später 104. Wenn die Verwaltung nun noch klar begründen könnte, warum in Harpstedt die Ausnahmeregelung mit nur vier statt fünf Klassen pro Jahrgang greifen sollte, „bedeutet dies, dass wir eine Chance haben“. Für vier Klassen mit je 26 Kindern gelte nämlich ein Jahrgang von 104 Pennälern als Minimum.
Zugegeben: Hier kursieren noch zu viele Eventualitäten. Und so sprach Imke Haake auch von „viel Kaffeesatzleserei“. Deshalb erklärte sie für die FDP: „Wir werden dem Antrag auf eine IGS nicht zustimmen.“
Helmut Hinrichs (SPD) erklärte für seine Fraktion: „Die vorgelegten Zahlen sollten uns zum Antrag ermutigen.“ Auch er sprach sich fürs Abschicken aus, wenn das Gesetz in Kraft trete.
Licht ins Dunkel dieser Eventualitäten soll der Bildungsgipfel bringen. „Aber das entsprechend veränderte Gesetz tritt frühestens zum 1. Januar in Kraft“, warnte Eger vor Euphorie hinsichtlich eines Starts im August 2011. Auch Klaus Kapell von der Landesschulbehörde mahnte: „Das ist nicht bloß eine Entscheidung am Schreibtisch. Wir müssen geeignete Lehrer suchen, die Erfahrung aus einer IGS mitbringen. Und der Markt dafür ist zurzeit leer.“
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