Harpstedt - Von Jürgen Bohlken. Gerade Strecke, wenig Fahrzeugverkehr: Sichtbare Gefahren lauerten nicht auf der Nordstraße in Höhe der Siedlung „Auf dem Esch“ in Harpstedt – in einem nach beiden Seiten gut einsehbaren Einmündungsbereich. Gleichwohl platzierte der Landkreis Oldenburg dort am Mittwochnachmittag einen „Blitzer“.

Nur wer es in Richtung Ortsausgang zu eilig hatte, musste fürchten, „geblitzt“ zu werden. ·
Wer gen Ortsmitte brauste, brauchte keine Konsequenzen zu fürchten, kurioserweise wohl aber Verkehrsteilnehmer, die es in Richtung Klein Henstedt zu eilig hatten.
Messungen, die „Abzocke“ vermuten lassen, heißt Kammermeier-Gaber vor allem deshalb nicht gut, weil sie für Verkehrsteilnehmer, die von Berufs wegen sehr viel fahren müssen, existenzbedrohende Folgen haben können. Leicht summierten sich Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, und mit dem Führerschein- drohe oft sogar der Jobverlust.
Die Entscheidung über die Messrichtung soll, so erfuhr der Liberale, auch von den Lichtverhältnissen abhängig sein. Angesichts des komplett mit grauen Wolken verhangenen Himmels hätte der „Blitzer“ auf der Nordstraße am Mittwoch aber genauso gut den in Richtung Ortskern fließenden Verkehr erfassen können.
Der Landkreis Oldenburg stimme Geschwindigkeitskontrollen stets mit der Polizei ab und praktiziere sie im Unterschied zu manch anderem Kreis und manch anderer kreisfreien Stadt noch in einem moderaten Maße, sagte die Vollzugsbeamte, die nach eigenem Bekunden nicht so furchtbar häufig direkt vor Ort Beschwerden über „Blitzer“ zu hören bekommt – „vielleicht zweimal die Woche“. Im Übrigen würden die Messpunkte und -zeiten vorab zwecks Veröffentlichung in Grafiken an die Presse weiter geleitet. Häufig werde der Landkreis von den Gemeinden sogar gebeten, das Gerät an bestimmten Punkten aufzustellen. Die Erklärung, dass aufgrund des Wohngebiets „Auf dem Esch“ und der verkehrsberuhigt ausgebauten Siedlungsstraße mit Kindern im Bereich der Messstelle auf der Nordstraße zu rechnen sei, ließ sich zwar nicht von der Hand weisen, lieferte allerdings keine plausible Begründung für die gewählte Messrichtung.
Für Fußgänger und Radfahrer birgt der Bereich keine besonderen Gefahren, denn an der Einmündung muss niemand die Straße queren. Der Rad- und Fußweg verläuft auf der Siedlungsseite.
Zwar erzielten die beiden Gesprächspartner an der Messstelle keinen Konsens; gleichwohl tauschten sie ihre Argumente in einem sachlich-freundschaftlichen Ton aus.
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