Nienburg - Die Trinkwasserverordnung ist verschärft worden: Überschreitet eine Trinkwasser-Installationen einen gewissen Umfang, ist deren Betreiber verpflichtet, diese Anlagen zu melden und das Wasser jährlich auf Legionellen-Befall überprüfen zu lassen. Tut er das nicht und es erkrankt jemand durch Legionellen, hat das straf- und zivilrechtliche Konsequenzen.

Frisches Trinkwasser aus der Leitung zapft hier unsere Mitarbeiterin Lisa, die sich nicht vor Legionellen fürchtet. Dennoch ist Vorsicht geboten, wenn Hausinstallationen (kleines Bild) Mängel aufweisen. ·
Auf diesen Umstand hat der Installateurausschuss im Landkreis Nienburg bereits im Herbst vergangenen Jahres hingewiesen. Bislang haben aber nur wenige Vermieter reagiert – meist die größeren Wohnungsgenossenschaften.
Joachim Oltmann, Vorsitzender des Installateurausschusses und Abteilungsleiter Trinkwasserversorgung beim Kreisverband für Wasserwirtschaft, hat darum die Installateur- und Heizungsbauerinnung in Person von Obermeister Rainer Schalwig und das Gesundheitsamt, vertreten von Christoph Rosinski, noch einmal an einen Tisch geholt. Ihr Ziel: „Die Betreiber der Trinkwasserinstallationen – also in aller Regel die Hauseigentümer – müssen realisieren, dass sie eine Bringeschuld haben“, sagt Joachim OItmann. Und Rainer Schalwig mahnt: „Die Trinkwasserverordnung ist kein zahnloser Tiger.“
Schwere Form der
Lungenentzündung
Pro Jahr, so Schalwig, sterben in Deutschland zwischen 5 000 und 6 000 Menschen nachgewiesenermaßen an einer durch Legionellen ausgelösten schweren Form der Lungenentzündung. „Die Dunkelziffer liegt aber deutlich höher“, weiß der Obermeister.
Die Bakterien fühlen sich besonders in Wasserleitungen wohl, in denen wenig Bewegung herrscht und das Wasser zwischen 20 und 45 Grad warm ist – also zum Beispiel in verzweigten Hausinstallationen mit blind endenden, schlecht gewarteten oder nur zeitweise erhitzten Systemen.
Um die Zahl der Infektionen und Todesfälle zu senken, hat der Gesetzgeber insbesondere die Vermieter in die Pflicht genommen. Als Faustregel kann gelten: Wer eine Installation betreibt, an die mehr als zwei Wohnungen angeschlossen sind, muss diese Anlage dem Gesundheitsamt melden. Und, betont Christoph Rosinski, er ist verpflichtet, die Anlage jährlich von einem akkreditierten Labor überprüfen zu lassen. „Die Anzeigebögen und nähere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises.“
Auf Joachim Oltmanns Initiative soll es eine Schulung geben, um die Installateurbetriebe für diese Aufgabe zu sensibilisieren. Auch Innungsobermeister Rainer Schalwig hält das für eine gute Idee: „Vielen Eigentümern eines Zwei- oder Drei-Familien-Hauses ist die Situation nicht bewusst. Wenn aber etwas passiert, sind sie trotzdem verantwortlich. Unsere Betriebe können im direkten Gespräch vor Ort sicher dem einen oder anderen den Sachverhalt verdeutlichen.“ · jh
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