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Rat stimmt Anlage an der Ortsdurchfahrt zu / Gemeinde trägt Kosten selbst

Schweringen bekommt eine Ampel

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Schweringen - Seit Jahren ist der Fußgängerüberweg an der Landesstraße 351 (Ortsdurchfahrt) den Schweringern ein Dorn im Auge – nun soll dort eine Ampel installiert werden. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag.

Die jetzige Situation bezeichnen viele aufgrund des Verkehrsaufkommens als „Gefahrenquelle“ und „Zumutung“. Da es sich jedoch um eine Landesstraße handelt, waren die Handlungsmöglichkeiten bisher gering. Denn Voraussetzung für die Installation einer Bedarfsampel durch das Land ist ein hohes Querungs- und Verkehrsaufkommen: mindestens 300 Fahrzeuge pro Stunde. Und das wird nicht erreicht. Eine Zählung ergab, dass täglich 4 000 Autos durch den Ort fahren.

Das Land stimmte trotzdem der Installation einer Ampel zu – wenn die Gemeinde die Investitions- und Betriebskosten trägt.

Damit sind die Schweringer nun einverstanden. Denn der vorhandene Zebrastreifen erbrachte bisher nicht die erhoffte Wirkung. „Er motiviert nicht zum Halten“, sagte Anja Reinkensmeier (WGWFS). Vor allem für Kinder und Senioren sei die Querung enorm gefährlich. „Rentner, die aus der ‚Weserstube‘ kommen, werden oft mit einem Hupkonzert dazu animiert, schneller über die Straße zu gehen“, ärgerte sie sich.

Auch Carsten Immoor (CDU) sah im Zebrastreifen keine endgültige Lösung. „Wer Kinder hat, versteht unsere Sorgen“, so Immoor. „Es reicht schon ein Auto aus, um eines der Kinder umzumangeln.“ Aus eigener Erfahrung wisse er, dass Autofahrer eher an einer roten Ampel, als an einem Zebrastreifen halten.

Gerade aus diesem Grund war sich der Rat einig, dass eine Ampel installiert werden muss – zur Not eben aus eigenen Mitteln. Alle Mitglieder stimmten für den Aufbau einer Dunkel- beziehungsweise Bedarfsampel. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 15 000 bis 20 000 Euro. Zusätzlich fallen jährlich etwa 300 Euro Stromkosten an. „Das kriegen wir dann auch noch zusammen“, sagte Immoor. Die Kosten können durch die im Entwurf des Haushaltsplanes eingeplanten Mittel für Straßenbaumaßnahmen gedeckt werden. · reg

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