Samtgemeinde - Noch ein paar Wochen, dann feiern die Bürger der Samtgemeinde Osterfeuer – wie jedes Jahr. Etwas ist diesmal aber anders: „Private Osterfeuer sind nicht mehr zulässig, es muss einen Veranstalter geben.
Die Samtgemeinde hat aber signalisiert, damit großzügig umzugehen“, sagte Eystrups Bürgermeister Manfred Ernst in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Mit diesen Worten spielte er auf das neue Gaststättengesetz in Niedersachsen an, das am 1. Januar in Kraft getreten war.
Gemeindedirektor Detlef Meyer teilte in der Ratssitzung mit, dass die Samtgemeinde alle Vereine, Feuerwehren und Verbände angeschrieben habe, um sie auf die Neuerungen hinzuweisen. Schließlich sind davon auch Veranstaltungen wie Osterfeuer, Schützen- und Erntefeste betroffen.
Die neue Anzeigepflicht gilt auch für die „einmaligen Veranstaltungen“, die früher eine Ausschankgestattung nach Paragraf 12 des Gaststättengesetzes des Bundes erhielten. „Große Veränderungen kommen hier auf die Vereine allerdings nicht zu“, betont die Samtgemeinde.
In Paragraf 3 des neuen Gesetzes ist zwar eine „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ festgehalten, das heißt, die Gemeinde muss vor dem Ausschank von alkoholischen Getränken das Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug des Veranstalters checken. Diese Prüfung dürfte laut Pressemitteilung in den meisten Fällen aber entfallen. Laut Gesetzgeber kann auf die Unterlagen verzichtet werden, wenn „die persönlichen Verhältnisse der genannten Personen zweifelsfrei bekannt sind beziehungsweise wenn diese der Behörde als zuverlässige Verantwortliche für gastgewerbliche Veranstaltungen bekannt sind“. Gemeindedirektor Meyer sagte dazu in der Eystruper Sitzung: „Wir werden keine Auskunft bei Leuten einholen, die früher schon aktiv waren.“
Jede Veranstaltung ist mindestens vier Wochen vor dem Termin anzumelden. Die Kosten für die Anmeldung liegen bei 42 Euro – vorausgesetzt, es gibt alkoholische Getränke oder Speisen. Andernfalls muss der Veranstalter lediglich 28 Euro bezahlen.
Weitere Informationen gibt es in den Rathäusern in Hoya und Eystrup. In Hoya sind Bianca Meier (Telefon 04251/81 531) und Mareen Witthöft (Telefon 04251/ 81 534) Ansprechpartnerinnen. Im Rathaus Eystrup ist Uta Frehse unter Telefon 04254 / 93 10 14 zu erreichen. Auf Hoyas Internetseite sind ein Merkblatt zum neuen Gaststättengesetz und ein Vordruck zur Anzeige eines Gaststättengewerbes zu finden. · as/mah
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