Superbanner

„Private Osterfeuer nicht zulässig“

Änderungen im Gaststättengesetz

„Private Osterfeuer nicht zulässig“

    • recommendbutton_count100
    • 0
    • 0

Samtgemeinde - Noch ein paar Wochen, dann feiern die Bürger der Samtgemeinde Osterfeuer – wie jedes Jahr. Etwas ist diesmal aber anders: „Private Osterfeuer sind nicht mehr zulässig, es muss einen Veranstalter geben.

Die Samtgemeinde hat aber signalisiert, damit großzügig umzugehen“, sagte Eystrups Bürgermeister Manfred Ernst in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Mit diesen Worten spielte er auf das neue Gaststättengesetz in Niedersachsen an, das am 1. Januar in Kraft getreten war.

Gemeindedirektor Detlef Meyer teilte in der Ratssitzung mit, dass die Samtgemeinde alle Vereine, Feuerwehren und Verbände angeschrieben habe, um sie auf die Neuerungen hinzuweisen. Schließlich sind davon auch Veranstaltungen wie Osterfeuer, Schützen- und Erntefeste betroffen.

„Die bisher geltende Erlaubnispflicht für das Gaststättengewerbe wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Samtgemeinde zum neuen Gaststättengesetz. Jeder Gastronom muss jetzt die Eröffnung seines Betriebs bei der Samtgemeinde anzeigen, eine Erlaubnis vom Landkreis Nienburg für den Betrieb ist nicht mehr nötig. Nach der Anzeige einer neuen Gaststätte erhalten die zuständigen Fachbereiche des Landkreises eine Mitteilung – die Gewerbetreibenden sind aber selbst dafür verantwortlich, sich vor der Eröffnung bei den Behörden zu erkundigen und alle Vorschriften zu beachten.

Die neue Anzeigepflicht gilt auch für die „einmaligen Veranstaltungen“, die früher eine Ausschankgestattung nach Paragraf 12 des Gaststättengesetzes des Bundes erhielten. „Große Veränderungen kommen hier auf die Vereine allerdings nicht zu“, betont die Samtgemeinde.

In Paragraf 3 des neuen Gesetzes ist zwar eine „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ festgehalten, das heißt, die Gemeinde muss vor dem Ausschank von alkoholischen Getränken das Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug des Veranstalters checken. Diese Prüfung dürfte laut Pressemitteilung in den meisten Fällen aber entfallen. Laut Gesetzgeber kann auf die Unterlagen verzichtet werden, wenn „die persönlichen Verhältnisse der genannten Personen zweifelsfrei bekannt sind beziehungsweise wenn diese der Behörde als zuverlässige Verantwortliche für gastgewerbliche Veranstaltungen bekannt sind“. Gemeindedirektor Meyer sagte dazu in der Eystruper Sitzung: „Wir werden keine Auskunft bei Leuten einholen, die früher schon aktiv waren.“

Jede Veranstaltung ist mindestens vier Wochen vor dem Termin anzumelden. Die Kosten für die Anmeldung liegen bei 42 Euro – vorausgesetzt, es gibt alkoholische Getränke oder Speisen. Andernfalls muss der Veranstalter lediglich 28 Euro bezahlen.

Weitere Informationen gibt es in den Rathäusern in Hoya und Eystrup. In Hoya sind Bianca Meier (Telefon 04251/81 531) und Mareen Witthöft (Telefon 04251/ 81 534) Ansprechpartnerinnen. Im Rathaus Eystrup ist Uta Frehse unter Telefon 04254 / 93 10 14 zu erreichen. Auf Hoyas Internetseite sind ein Merkblatt zum neuen Gaststättengesetz und ein Vordruck zur Anzeige eines Gaststättengewerbes zu finden. · as/mah

http://www.hoya-weser.de

zurück zur Übersicht: Hoya/Eystrup

  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Folkd
  • Furl
  • Google
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • oneview
  • Yahoo MyWeb
  • YiGG
  • Webnews
Diese Seite bookmarken bei...

Kommentare

EM-TippspielMitmachen und gewinnen

Facebook 'Like Box' wird geladen... Inhalt wird geladen - Downloadanzeige

http://www.facebook.com/pages/EM.News.2012/316703771733299300truefalsefalse

Bestimmen Sie auf der Karte die Region, aus der Sie Nachrichten angezeigt bekommen möchten.

Karte NienburgHoyaNienburggroße Karte

Meist gelesene Artikel

  • Heute
  • 7 Tage
  • 30 Tage
  • Themen
Kurt Ramsauer (vorne rechts) berichtete in Hoyerhagen über sein Hilfsprojekt. ·

Für ein Schiff mit Operationssaal, Pflegestation und Behandlungsräumen

Hoyerhagen - Das nächste Krankenhaus ist in Deutschland fast nie mehr als 30 Autominuten entfernt. Stadtbewohner können es oft sogar mit der U-Bahn erreichen.Mehr...

Radfahrer geradeaus – auch wenn der Radweg fehlt. Diesen unbefriedigenden Zustand müssen sich Bücker und Helzendorfer wohl auch weiterhin ertragen, denn der gewünschte Radweg zwischen den Orten wird wahrscheinlich nicht in den Bedarfsplan des Landes aufgenommen. ·

Gute Chance auf Radweg durch den Sellingsloh

Hoyerhagen - Von Michael WendtSo nah war die Gemeinde Hoyerhagen ihrem Ziel wohl noch nie: Seit mehr als 20 Jahren wünscht sie sich einen Radweg durch den Sellingsloh, nun könnte die Strecke endlich in den „Radwege-Bedarfsplan“ aufgenommen werden – wenn der Landkreis der Empfehlung der Samtgemeinde folgt.Mehr...

Derzeit blüht Raps auf dem Kreisel. ·

Diskussion um Gestaltung des Kreisels dreht sich weiter

Eystrup - Alles drehte sich um die Kreisel bei der Sitzung des Kulturausschusses der Gemeinde Eystrup am Mittwoch im Rathaus. Über die Pflanzung einer neuen Zwillingslinde waren sich die Mitglieder einig. Wie aber genau der Kreisel in der Bahnhofstraße gestaltet wird, bleibt offen.Mehr...

Kontakt

Redaktion Hoya/Eystrup

Lange Straße 23
27318 Hoya
Telefon 04251 / 9351-0
Telefax 04251 / 9351-29
lokales.hoya@kreiszeitung.de

Artikel lizenziert durch © kreiszeitung
Weitere Lizenzierungen exklusiv über http://www.kreiszeitung.de

Neues Passwort zusenden

Bitte geben Sie ihre E-Mail Adresse an, wir senden Ihnen ein neues Passwort zu.

Bitte warten

Es wird etwas gemacht.

  • recommendbutton_count100
Schließen

Druckvorschau

Artikel:

Schließen

Artikel Empfehlen

Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!

Fehleranzeige ausblenden

Es sind Fehler aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.

Fehleranzeige ausblenden

Schwere Fehler sind aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.

  • Fehlertext

Achtung!

  • Fehlertext

Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.

SkyScraper