031.08.10|Landkreis Diepholz|Landkreis Diepholz|
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LANDKREIS (sdl) · Die Bürgerinitiative „Vorsicht, Hochspannung“ will sich mit einem wackeligen Kompromiss in Sachen Erdverkabelung nicht zufrieden geben. Sie hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Energieleitungsausbaugesetz (Enlag) eingereicht.
„Beschwerdeführer sind die Gemeinde Eydelstedt, die Samtgemeinde Harpstedt sowie einige, überwiegend Eydelstedter Bürger, welche von der geplanten 380 KV-Freileitung von Ganderkesee nach St.Hülfe massiv betroffen wären“, erklärt Ulrich Aumann von der Initiative, die Starkstrommasten vor der Haustür und in geschützten Landschaftsbereichen verhindern will – und schon seit Jahren aktiv ist.
„Durch den ständigen Druck der Bürger“, so Aumann, sei in Niedersachsen 2008 das Erdkabelgesetz verabschiedet worden. Das schreibt Abstände zu Wohngebäuden vor: 200 Meter bei Einzelgebäuden und 400 Meter bei Siedlungen. Bei geringeren Abständen muss ein Erdkabel gelegt werden.
„Auf den Einfluss der Energiekonzerne und des damaligen Bundeswirtschaftsministers Glos kam es 2009 zur Verabschiedung des Energieleitungsausbaugesetzes“, nennt Aumann einen neuralgischen Punkt, „hierin steht, dass bei zu geringen Abständen die Leitung in die Erde gelegt werden kann, aber nicht muss“.
Drei Freileitungstrassen in Niedersachsen werden als Pilotprojekte für Teilverkabelung festgeschrieben. Aumann kritisiert: „Wo teilverkabelt wird, bestimmt der Vorhabenträger. Die Einspruchsmöglichkeiten der Bürger werden massiv beschränkt. Das Niedersächsische Erdkabelgesetz wird dadurch ausgehebelt.“
Zwar hat die Initiative das Positionspapier der Landesrregierung zur Kenntnis genommen (es betont, dass sie mehrere Teilverkabelungsabschnitte für den Vorhabenträger zumutbar sind, Abstände einzuhalten sind und die Mehrkosten für Erdkabel bei den Pilotprojekten umgelegt werden können). Auch hätten Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen und Staatssekretär Friedrich-Otto Ripke in einem Gespräch zugesichert, dass das Land dazu steht. Doch die Initiative bleibt skeptisch: „Trotz der niedersächsischen Zusage haben wir die Verfassungsbeschwerde gegen das Enlag eingereicht. Damit bringen wir eine weitere Unbekannte für die Genehmigungsbehörde ins Spiel, und auch der Bund muss begreifen, dass ein Netzausbau gegen den Willen der Bevölkerung schwierig und langwierig ist“, so Aumann.
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