003.09.10|Landkreis Diepholz|Landkreis Diepholz|
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Landkreis - Verfassungsbeschwerde haben die Gegner der 380 KV-Hochspannungsleitung von Ganderkesee nach St. Hülfe zum Energieleitungsausbaugesetz des Bundes eingelegt (wir berichteten). Das Land Niedersachen hatte bereits 2008 das Erdkabelgesetz verabschiedet. Über dessen Umsetzung diskutierte die CDU-Landtagsfraktion.
Deren stellvertretender Vorsitzender Karl-Heinz Klare fordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten für die Durchsetzung der Erdverkabelung zu nutzen: „Den Netzbetreibern stehen ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, um bei einer unvermeidbaren Trassenannäherung in bewohnten Gebieten die Belastungen durch Freileitungen zu umgehen und dort Erdkabel zu verwenden.“
Klare forderte während der Diskussion in der CDU-Landtagsfraktion die Netzbetreiber auf, die durch die Gesetze geschaffenen Möglichkeiten zur Teilverkabelung in den Anträgen auszuschöpfen und Erdverkabelungen vorzunehmen, um die betroffenen Anlieger so weit wie möglich zu schützen. Er machte darauf aufmerksam, dass bei der Strecke Ganderkesee/St. Hülfe die entstehenden zusätzlichen Kosten durch die Bundesnetzagentur übernommen würden.
Klare forderte, die Planfeststellungsanträge nach diesen Vorgaben neu zu erarbeiten oder zu überarbeiten. Die Landesregierung werde strikt darauf achten, dass ein Planfeststellungsverfahren nur dann abgeschlossen würde, wenn alle Vorgaben zum Schutz der Menschen und der Natur genau eingehalten werden, sagte er.
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