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Sozialministerium über die Geburtshilfe

„Es gibt keinen Baustopp“

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Von Katrin PliszkaSYKE/HANNOVER · Die Schließung der Bassumer Geburtsstation beschäftigt auch das niedersächsische Sozialministerium. Nach dem Besuch der Delegation aus Bassum in Hannover (wir berichteten) meldet sich Ministeriumssprecher Thomas Spieker zu Wort.

Spieker zufolge schätzt das Ministerium die landesweite Versorgung mit Entbindungsstationen so ein, dass es grundsätzlich ein flächendeckendes Netz geburtshilflicher Abteilungen gebe. Insbesondere den südlichen Landkreis Diepholz zählt er indes zu den wenigen Regionen, in denen Gebärende eine geburtshilfliche Versorgung nicht ohne mindestens 30 Minuten Fahrzeit erreichen können.

Ministerium will

nicht eingreifen

Kann ein Kreis wie Diep-holz ganz ohne Geburtsstation auskommen oder muss da eine andere Lösung gefunden werden? „Sollten der Krankenhausträger und der Landkreis nicht in der Lage sein, ein medizinisch hochwertiges und wirtschaftlich darstellbares Angebot geburtshilflicher Leistungen sicherzustellen, existieren in den angrenzenden Landkreisen und Bundesländern geburtshilfliche Angebote, die eine Versorgung sicherstellen.“ Niedersachsen tue aber alles, um das zu unterstützen.

Eingreifen will das Ministerium in die Diskussion offenbar nicht. So habe es bereits einige Gespräche mit den beteiligten Akteuren gegeben. Doch die grundsätzliche Verantwortung sieht das Ministerium beim Landkreis Diepholz. „Dieser hat die Aufgabe, eine möglichst wohnortnahe Krankenhausversorgung sicherzustellen.“ Das Land habe keine unmittelbaren Möglichkeiten, hier einzugreifen, verweist er auf das niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG §1).

Kritik an Aussagen

der Bürgerinitiative

Die Aussagen der Bürgerinitiative (BI) zur Erhaltung der Geburtshilfe im Kreis sieht Spieker kritisch: So existiere kein verordneter Baustopp, was die BI zunächst berichtet hatte. „Fakt ist, dass der Landesrechnungshof nicht befugt ist, einen Baustopp zu verordnen. Ein Baustopp könne nur von der Oberfinanzdirektion und dem Ministerium gemeinsam erfolgen.

Spieker ist im Ministerium auch niemand bekannt, der Aussagen zu „mittelfristig schwarzen Zahlen“ getroffen habe. „Die Geburtshilfe ist derzeit im Krankenhausplan aufgenommen. Zudem liegt kein Antrag des Trägers auf Herausnahme aus dem Plan vor. Planerisch ist daher von unserer Seite kein Handlungsbedarf gegeben.“ Handlungsbedarf entstünde, wenn aus „Gründen des Bauablaufs“ entschieden werden müsse, ob der Kreißsaal oder eine Pflegestation gebaut werden müsse. Spieker: „Diese bauliche Entscheidung werden wir dann prüfen, wenn sie relevant wird.“

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