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Wasserstandsmeldungen des Wirtschaftsministeriums

Novelle des Gaststättengesetzes belastet Vereine weniger als angenommen

Wasserstandsmeldungen des Wirtschaftsministeriums

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Samtgemeinde - Für die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen steht Ostern bereits vor der Tür. Nach der Novelle des niedersächsischen Gaststättengesetzes ist die Verwaltung seit Anfang des Jahres Genehmigungsbehörde für öffentliche Feste und Feiern (wir berichteten). Und diese müssen die Veranstalter vier Wochen im Voraus anmelden. Grund genug für die Samtgemeinde, noch einmal auf den aktuellen Stand der Dinge hinzuweisen.

Osterfeuer beim Gasthaus „Mügge“ 2011: Wer der Behörde als zuverlässiger Veranstalter bekannt ist, muss den Nachweis seiner Zuverlässigkeit – polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – nicht erbringen. ·

© Foto: os

Osterfeuer beim Gasthaus „Mügge“ 2011: Wer der Behörde als zuverlässiger Veranstalter bekannt ist, muss den Nachweis seiner Zuverlässigkeit – polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – nicht erbringen. ·

86 Feuer wurden der Samtgemeinde-Verwaltung für Ostern 2011 gemeldet, bis zu 100 waren es in den Vorjahren gewesen. Diese Zahl wird sich nach Einschätzung Volker Kammanns in diesem Jahr deutlich verringern. Der Leiter des Fachbereichs Bürgerservice rechnet mit einer Reduzierung „um die Hälfte. Wir werden prüfen, ob es sich bei der jeweiligen Veranstaltung um ein öffentliches Brauchtumsfeuer handelt. Das ist die Voraussetzung“, sagt Kammann. Kleine Feuer in der Nachbarschaft gehören demnach der Vergangenheit an. Anders sieht es bei privaten Feuern im großen Stil aus. In diesem Fall würde die Behörde prüfen, inwieweit die Veranstaltung einen öffentlichen Charakter besitzt.

Das Problem der Gesetzesnovelle laut Kammann: „Jeden Tag gibt es neue Wasserstandsmeldungen aus dem Wirtschaftsministerium.“ Zuletzt trugen die Mitteilungen aber zu einer einfacheren Handhabung bei. Was den Ausschank von Alkohol und den Verkauf von Speisen während der Veranstaltung angeht, können die Vereine zum Beispiel aufatmen. In den meisten Fällen dürfte sich der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Veranstalters beziehungsweise des Vorsitzenden erübrigen. Grund: Ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nur dann bei der Samtgemeinde zu beantragen, wenn der Verantwortliche dort nicht als zuverlässig bekannt ist. Und auch ein neuer Vorsitzender muss nicht zwangsläufig diese jeweils 13 Euro teuren Nachweise erbringen. „Er kann sich schon als Stellvertreter oder in anderen Funktionen als zuverlässig erwiesen haben“, erklärt Samtgemeindebürgermeister Horst Wiesch. Was bleibt, ist die Anmeldung der Veranstaltung mit vierwöchigem Vorlauf und die damit verbundenen Kosten von 22 Euro – egal ob mit oder ohne Alkoholausschank. Für Vereine, die den Ausschank aus ihrem Schützen- oder Dorfgemeinschaftshaus betreiben, entfällt sogar diese Gebühr, da sie bereits über eine entsprechende Genehmigung verfügen. Anders sähe es aus, wenn ein zweiter „Betrieb“ in Form eines Zeltes oder Bierpilzes hinzukommen sollte. Dann wäre die Veranstaltung wieder anzeigepflichtig. „Am Ende muss es jeder Veranstalter selbst verantworten, ob er sich an die Vorschriften hält“, sagt Wiesch. „Wir kommen nur unserer Hinweispflicht nach.“ Wer die Auflagen ignoriert, dem droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Doch laut Kammann haben bereits viele Vereine auf die Gesetzesnovelle reagiert: „Die Tendenz ist, dass sie sich früh melden und kooperieren.“

Auf ein Hintertürchen macht die Samtgemeinde-Verwaltung noch aufmerksam: Private Feuer sind an den Brenntagen bis um 18 Uhr möglich. Rein zufällig fallen die Tage in diesem Frühjahr auf die beiden Wochen rund um das Osterfest . . . · ah

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