Samtgemeinde - Für die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen steht Ostern bereits vor der Tür. Nach der Novelle des niedersächsischen Gaststättengesetzes ist die Verwaltung seit Anfang des Jahres Genehmigungsbehörde für öffentliche Feste und Feiern (wir berichteten). Und diese müssen die Veranstalter vier Wochen im Voraus anmelden. Grund genug für die Samtgemeinde, noch einmal auf den aktuellen Stand der Dinge hinzuweisen.

© Foto: os
Osterfeuer beim Gasthaus „Mügge“ 2011: Wer der Behörde als zuverlässiger Veranstalter bekannt ist, muss den Nachweis seiner Zuverlässigkeit – polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – nicht erbringen. ·
86 Feuer wurden der Samtgemeinde-Verwaltung für Ostern 2011 gemeldet, bis zu 100 waren es in den Vorjahren gewesen. Diese Zahl wird sich nach Einschätzung Volker Kammanns in diesem Jahr deutlich verringern. Der Leiter des Fachbereichs Bürgerservice rechnet mit einer Reduzierung „um die Hälfte. Wir werden prüfen, ob es sich bei der jeweiligen Veranstaltung um ein öffentliches Brauchtumsfeuer handelt. Das ist die Voraussetzung“, sagt Kammann. Kleine Feuer in der Nachbarschaft gehören demnach der Vergangenheit an. Anders sieht es bei privaten Feuern im großen Stil aus. In diesem Fall würde die Behörde prüfen, inwieweit die Veranstaltung einen öffentlichen Charakter besitzt.
Auf ein Hintertürchen macht die Samtgemeinde-Verwaltung noch aufmerksam: Private Feuer sind an den Brenntagen bis um 18 Uhr möglich. Rein zufällig fallen die Tage in diesem Frühjahr auf die beiden Wochen rund um das Osterfest . . . · ah
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