Br.-Vilsen - Veranstalter von öffentlichen Festen und Feiern haben künftig mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen. Grund ist das neue Gaststättengesetz in Niedersachsen, das zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist. Demnach wird die bürokratische Hürde höher, da eine verschärfte Anzeigepflicht die bisherige Ausschankerlaubnis ersetzt. Die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen hat auf die neue Gesetzeslage reagiert und alle potenziellen Veranstalter angeschrieben. Heute dürfte ihnen das Merkblatt ins Haus flattern.

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Schafmarkt in Bruchhausen-Vilsen: Noch weiß die Verwaltung nicht, wie sich die Gesetzesnovelle auf Veranstaltungen der Fördergemeinschaft auswirkt. Bislang waren mit einer Pauschale alle Verpflegungs- und Getränkestände abgedeckt. · Archivfoto: Hustedt
Spontane Partys gehören 2012 der Vergangenheit an, denn Veranstalter müssen ihre Feiern ab sofort vier Wochen vorher bei der örtlichen Behörde anmelden. Zuvor war der Landkreis Diepholz der Ansprechpartner, jetzt ist es das Bürgerbüro der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen (Tel. 04252/ 39 12 08 bis 211). Die neue Regelung betrifft auch Vereine, Verbände, Feuerwehren und Dorfgemeinschaften, denen früher eine sogenannte Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes genügte. Letztere erlaubte „eine lockere Handhabung in der Praxis“, wie Volker Kammann, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice bei der Samtgemeinde-Verwaltung, erklärt. „Darin war nichts detailliert geregelt. Wenn der Veranstalter nie unangenehm aufgefallen war, konnte man das sehr großzügig auslegen.“ Jetzt sei eine kurzfristige Genehmigung nur noch dann möglich, wenn „klar“ sei, dass keine Probleme entstünden. Allerdings werde eine Sondergebühr von 50 bis 60 Euro fällig. „Die sollte man sich sparen“, sagt Kammann.
Doch damit nicht genug: Die Anzeigepflicht gilt jetzt auch für Veranstaltungen, bei denen kein Alkohol verkauft wird. Ist ein Alkoholausschank vorgesehen, muss die dafür verantwortliche Person ihre „Zuverlässigkeit“ durch die Vorlage eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nachweisen. Abgesehen vom bürokratischen Aufwand müssen die Vereine auch ihre Kassen plündern: Beide Dokumente kosten jeweils 13 Euro. Hinzu kommen 22 Euro für die Anmeldung.
Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind private Feiern, welche die Vereine ausschließlich für ihre Mitglieder ausrichten. Weitere Möglichkeit: Die Clubs lassen Gastronomen als Veranstalter auftreten, wie dies bereits einige Schützenvereine handhaben. Wie die Kommune mit Veranstaltungen der Fördergemeinschaft verfährt, ist noch nicht klar. Bislang hat die Kaufmannschaft eine Pauschale gezahlt, die für sämtliche Verpflegungs- und Getränkestände galt, auch für die von Nicht-Mitgliedern. Auswirkungen hat die Novelle auch auf den Brokser Markt. „Wir haben immer 50 Betreiber ohne Reisegewerbekarte, die nun ihren Stand anzeigen müssen“, sagt Kammann.
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