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Verteidiger bezweifelte Verwertbarkeit der Blutprobe

Unfall nach dem Genuss von Alkohol

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Bassum - Von Dieter NiederheideSYKE/NEUBRUCHHAUSEN · Der Präsident des Landgerichts Verden, Dr. Rüdiger Lengtat, war kürzlich selbst Zeuge im Syker Amtsgericht. Allerdings musste er nicht persönlich erscheinen, er wurde von Strafrichterin Kutz telefonisch befragt. Das Gespräch wurde vom Beratungszimmer aus geführt, unter anderem im Beisein des Verteidigers und der Vertreterin der Anklage.

Die Frage lautete, ob der Präsident in den Abendstunden des 17. September vorigen Jahres in seiner Funktion als Richter im Bereitschaftsdienst auf dem Handy Anrufe eines Polizisten erhalten hatte.

Es ging um die Entnahme einer Blutprobe von einem Autofahrer aus Verden, der an jenem Abend auf der Landesstraße 332 vor Neubruchhausen mit seinem Wagen verunglückt war.

Es bestand der Verdacht der Trunkenheit am Steuer.

Polizeibeamte sagten als Zeugen im Gerichtssaal aus, dass vergebens versucht worden war, den richterlichen Bereitschaftsdienst (bis 21 Uhr) zu sprechen, um „grünes Licht“ für die Entnahme der Blutprobe zu bekommen. Nur die Mailbox sei zu hören gewesen. Da der Richter nicht erreichbar gewesen sei, erfolgte die Entnahme der Blutprobe ohne die richterliche Anordnung.

Der Verteidiger meinte: „Mich würde interessieren, ob der Richter später auf seiner Mailbox die Nummern der Anrufer hatte.“

Wie unsere Zeitung erfahren konnte, soll sich der Landgerichtspräsident bei

Urteil: 1200 Euro

Geldstrafe

der Befragung durch die Strafrichterin nicht daran erinnert haben, ob es an jenem Abend besagte Anrufe gab und ob auf der Mailbox irgendetwas eingegangen war.

Der Angeklagte, der von seinem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch machte, hatte damals rund 1,8 Promille im Blut. Er wurde bei dem Unfall verletzt, sein Auto wurde demoliert.

Der Verteidiger aus dem Landkreis Verden widersprach der Verwertbarkeit der Blutprobe, die seinem Mandanten damals entnommen worden war. Sie sei ohne richterliche Anordnung erfolgt, obwohl ein Bereitschaftsdienst zu dem Zeitpunkt beim Landgericht in Verden bestanden habe. „Was nutzt ein Bereitschaftsdienst, wenn der nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird?“, fragte der Verteidiger und stellte in den Raum, dass ein organisatorischer Fehler im Bereitschaftsdienst an jenem Abend nicht ausgeschlossen werden könne. Sein Mandant sei seiner Meinung nach freizusprechen.

Zuvor hatte die Anklagevertreterin gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 1 600 Euro und eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis von neun Monaten gefordert.

Die Strafrichterin am Amtsgericht ging, wie auch die Vertreterin der Anklage, von einer Verwertbarkeit der Blutprobe aus. Die Beamten handelten nicht willkürlich, als sie die Blutprobenentnahme anordneten, so ihr Urteil. Ein organisatorisches Verschulden liege nicht vor. Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1 200 Euro. Die Fahrerlaubnis wird für noch sechs Monate entzogen.

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