Twistringen - Von Theo WilkeSieben Gebäudeeinheiten für Betreutes Wohnen, Aufenthaltsraum und Gemeinschaftsanlage sind im Stadtwesten entlang der Wildeshauser Straße (K 104) zwischen Topheide und Weiße Riede geplant. Der Bauausschuss des Rates hat diese Woche bei zwei Enthaltungen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage Wildeshauser Straße“ sowie Entwurf und Offenlegung zugestimmt. Wenn der Verwaltungsausschuss zugestimmt hat, startet das beschleunigte Verfahren ohne Umweltprüfung.
Zurzeit gibt es im Plangebiet noch eine ehemalige Hofstelle mit angrenzendem Wohnhaus, in dem der Eigentümer lebt, sowie ein weiteres, zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Mietparteien. Der Eigentümer möchte für die Zukunft Betreutes Wohnen anbieten. Denn die Nachfrage nach dieser Betreuungsform überwiegend für ältere Menschen ist auch laut Stadtverwaltung gestiegen.
Mit der Vorplanung hat der Grundbesitzer das Oldenburger Planerbüro NWP beauftragt. Landschaftsplanerin Susanne Spille erläuterte im Rathaus, dass das Vorhaben ebenerdig und in eingeschossiger, barrierefreier Bauweise vorgesehen sei. Auf den Bereich des Allgemeinen Wohngebietes entfallen rund 6,8 Hektar, auf die Grünzone dahinter ebenfalls knapp 6,8 Hektar.
Die tiefer gelegene rückwärtige Grünfläche wird mehrmals im Jahr zum natürlichen, nicht ausgewiesen Regenrückhaltebecken. Auf Nachfragen der CDU-Vertreter im Ausschuss, Renate Horstmann und Ulrich Helms, erklärte Bürgermeister Karl Meyer, dass sich das Bauvorhaben finanziell nicht nachteilig für die Stadt auswirke. Die Kommune müsse im Falle einer möglichen teilweisen Geländeaufschüttung nicht für Ersatz sorgen.
Die Stadt Twistringen plant, in zwei potenziellen Bereichen der Bauerschaft Borwede, zwischen Ehrenburger Damm und Bahnstrecke, im Rahmen der Bauleitplanung den Flächennutzungsplan zu ändern. Dadurch möchten Rat und Verwaltung eine weitere Wohnbebauung ermögli-
„Gutes Signal
für Borwede“
chen. Den Wunsch nach neuen Bauplätzen gibt es in Borwede schon länger.
Planerin Susanne Spille betonte unter anderem, dass nach einem Emissionsgutachten in zwei Arealen die Geruchsstunden im Jahr unter 30 liegen würden. Somit sei eine weitere, ergänzende Bebauung zulässig, schließlich aufgrund von Stall-Stilllegungen. Es handele sich um jeweils rund einen Hektar große Grundstücke, die laut Stadtverwaltung im Eigentum von Vollerwerbsbetrieben sind. Demnach sind keine Einschränkungen für die Landwirtschaft zu befürchten. Der Änderung des F-Planes steht nichts im Wege. Ausschussvorsitzender Manfred Rickers: „Ein gutes Signal für Borwede.“
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