Bassum - Weil er rund 11 000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, die er von Arbeitnehmern einbehalten hatte, nicht an die zuständigen Krankenkassen abgeführt hat, wurde ein ehemaliger Arbeitgeber mit Firmensitz in Bassum am Dienstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 5 700 Euro (190 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt.
Das Verfahren gegen die mitangeklagte Ehefrau wurde eingestellt. Die Strafrichterin war der Meinung, dass der Tatbeitrag der Ehefrau zu gering gewesen sei. Außerdem besteht eine noch zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe.
Die Angeklagte gab an, dass sie das Unternehmen (Bereich Transportwesen) zunächst führte, danach habe es der Ehemann übernommen. Sie sei im Tatzeitraum 2007 bis 2009 lediglich Mitarbeiterin gewesen. Unter anderem habe sie Büroarbeiten erledigt.
In der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass weder die Frau noch der Mann von der beruflichen Ausbildung her so richtig in der Lage waren, die Geschäfte zu führen. Der Verteidiger deute an, dass das Paar völlig überfordert gewesen sei. Die Strafrichterin: „Es war aber beiden schon klar, dass sie ihre Mitarbeiter anzumelden hatten und das Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden mussten.“ Im großen Stil hätte das Paar allerdings auch nicht gelebt. Beide packten in der Firma mit an. Der Ehemann zahlt in kleinen Beträgen die Schulden bei den Krankenkassen ab.
Der Staatsanwalt machte in seinem Plädoyer klar, dass ein Unternehmer sich nicht einzig auf den Steuerberater verlassen sollte. Man müsse sich kümmern. · nie
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