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Hausverbote für störende Besucher nicht ohne weiteres erlaubt

Hausverbote nicht ohne weiteres erlaubt

027.10.09|Deutschland|Deutschland|
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Artikel: Hausverbote nicht ohne weiteres erlaubt

Karlsruhe - Hausverbote gegen störende Besucher dürfen nicht ohne weiteres von Eigentümerversammlungen erteilt werden. Sie seien laut Bundesverfassungsgericht nur als allerletztes Mittel erlaubt.

© dpa

DAs Bundesverfassungsgericht urteilt: Ein Hausverbot kann nicht ohne weiteres verhängt werden.

Hausverbote sind auch nur rechtens, wenn anders keine ausreichende Ruhe mehr im Haus einkehre, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Mitteilung vom Dienstag in Karlsruhe. Damit setzte sich eine Wohnungseigentümerin aus Rheinland- Pfalz erfolgreich gegen ein von den anderen Eigentümern ausgesprochenes Hausverbot zur Wehr, das ihr Besuche des lautstarken Lebensgefährten untersagte. (2 BvR 693/09)

Die psychisch erkrankte Frau selbst ließ den Mitbewohnern im Haus bereits durch lautes Weinen, Schreie und Hilferufe wenig Ruhe. Ihr Lebensgefährte und einziger Gast störte bei nächtlichen Besuchen zusätzlich. Schließlich verhängte die genervte Eigentümerversammlung ein Hausverbot gegen den Mann. Während die Mitbewohner erfolgreich durch die Vorinstanzen in Mainz und Koblenz zogen, mussten sie in Karlsruhe eine Niederlage einstecken. Es gehöre zu den Eigentumsrechten der Frau, selbst über die Nutzung ihrer Wohnung zu entscheiden. “Das umfasst vor allem auch das Recht, darüber zu entscheiden, ob eine Überlassung der Nutzung an Dritte oder eine gemeinschaftliche Nutzung mit Dritten erfolgt“, entschieden die Verfassungsrichter. Störungen seien da in einem gewissen Umfang hinzunehmen, urteilte die Zweite Kammer des Zweiten Senats.

Zuerst eine persönliche Aufforderung

Die Ansprüche auf die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Nachtruhe dürften nicht einseitig über die einer einzelnen Wohnungseigentümerin gestellt werden. Es müssten vielmehr “alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren“. Unklar sei bislang auch, ob die anderen Wohnungseigentümer den Partner der klagenden Nachbarin bislang überhaupt aufgefordert haben, ruhiger zu sein.

“Erst wenn eine solche Aufforderung ohne Erfolg geblieben ist und aufgrund der psychischen Erkrankung der Beschwerdeführerin andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, kann ein Hausverbot in Betracht kommen“, heißt es in dem Urteil weiter. Mit dem Streit um die Nachtruhe wird sich nun das Landgericht in Koblenz erneut beschäftigen müssen.

dpa

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1Borussia Dortmund45:143143
2FC Bayern46:133340
3FC Schalke 0445:242140
4Mönchengladbach31:121939
5Werder Bremen31:32-131
6Bayer Leverkusen26:25130
7Hannover 9621:24-327
81899 Hoffenheim20:22-223
9VfL Wolfsburg24:36-1223
10VfB Stuttgart24:26-222
11Hamburger SV24:33-922
12FSV Mainz 0527:33-621
131. FC Köln28:40-1221
141. FC Nürnberg19:31-1221
15Hertha BSC Berlin25:30-520
161. FC Kaiserslautern15:23-818
17FC Augsburg17:31-1416
18SC Freiburg23:42-1916

für den 20. Spieltag

HeimGastSpiel
1. FC NürnbergBorussia Dortmund0:2
VfL WolfsburgMönchengladbach-:-
1899 HoffenheimFC Augsburg-:-
Bayer LeverkusenVfB Stuttgart-:-
Hertha BSC BerlinHannover 96-:-
FC Schalke 04FSV Mainz 05-:-
Hamburger SVFC Bayern-:-
SC FreiburgWerder Bremen-:-
1. FC Kaiserslautern1. FC Köln-:-

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