Einstellung des Prozess gegen mutmaßlichen NS-Verbrecher beantragt

NS-Verbrecher: Prozesseinstellung beantragt

002.11.09|DeutschlandFacebook
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Aachen - Im Prozess gegen den früheren SS-Mann Heinrich Boere hat die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens beantragt, ein Urteil verstieße gegen das Verbot der Doppelbestrafung.

© AP

Der früherer SS-Mann Heinrich Boere  steht vor Gericht.

Nach der Verurteilung Boeres 1949 in den Niederlanden sei ein zweites Strafverfahren nicht mehr möglich. Die Befangenheitsanträge gegen Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß lehnte das Gericht unterdessen ab. In der am Montag verlesenen Anklageschrift warf Maaß dem heute 88-Jährigen dreifachen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor.

Der Sohn einer Deutschen und eines Holländers, der 1940 der Waffen-SS beigetreten war, soll im Juli und September 1944 zusammen mit weiteren SS-Männern drei Zivilisten in Breda, Voorschoten und Wassenaar erschossen haben.

Diese als “Aktion Silbertanne“ bezeichneten Hinrichtungen seien zynische Vergeltungsmaßnahmen der SS für Aktionen des holländischen Widerstands gewesen, sagte Maaß. Die Opfer seien von zuvor erstellten Listen und in Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden und dem Sicherheitsdienst ausgewählt worden. Sie hätten entweder mit dem Widerstand sympathisiert oder seien anti-deutsch eingestellt gewesen.

Bürgerliche Existenz aufgebaut

Boere floh 1947 aus der Kriegsgefangenschaft nach Eschweiler bei Aachen, wo er sich eine bürgerliche Existenz aufbaute und als Bergmann arbeitete. 1949 wurde er in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt, später wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt. Diese hatte er jedoch nie verbüßt. Oberstaatsanwalt Maaß erklärte mit Blick auf die beantragte Einstellung des Verfahrens, damit wäre der Teufelskreislauf geschlossen. Es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, Boere zu bestrafen.

Den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Maaß lehnte das Gericht mit der Begründung ab, Maaß habe in seinen Äußerungen nicht erkennen lassen, dass er eine Verurteilung Boeres um jeden Peis anstrebe. Verteidiger Christiansen hatte argumentiert, Maaß habe unter anderem in Interviews den Eindruck erweckt, einseitig auf eine Bestrafung des 88-Jährigen festgelegt zu sein.

Opfer-Söhne verbittert

Für die Söhne des am 14. Juli 1944 erschossenen Apothekers Fritz Bicknese erklärte Nebenklageanwalt Detlef Hartmann vor Gericht, seine Mandanten seien verbittert, dass Boere 55 Jahre unbehelligt in der Bundesrepublik gelebt habe. Die Justiz habe immer wieder Gründe gefunden, Boere nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Der Prozess soll am Dienstag nächster Woche fortgesetzt werden.

Dann will die Kammer auch über die beantragte Einstellung des Verfahrens entscheiden, das zunächst bis zum 18. Dezember angesetzt ist. Während des Prozesses sollen im Wesentlichen die Aussagen bereits verstorbener Zeugen verlesen werden. Der einzige Zeuge war einer Vorladung am Montag nicht gefolgt.

Hendrik Klein

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