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Vier Taten nachweisbar

45-Jähriger wird zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Vier Taten nachweisbar

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Bremen - Von Nina SeegersWegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein 45-jähriger Cuxhavener gestern vor dem Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht blieb unter der Forderung des Staatsanwalts, der eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt hatte.

Der 45-Jährige hatte sich zwischen Mai 2008 und Januar 2009 an der damals zwölfjährigen Tochter der Nachbarin in seiner damaligen Wohnung mehrfach sexuell vergangen. Angeklagt waren ursprünglich zehn Taten, vor Gericht nachgewiesen werden konnten dem Mann letztlich aber nur vier. Entscheidend war die Zeugenaussage des Opfers, das vor Gericht als Nebenklägerin auftrat. Das heute 15-jährige Mädchen schilderte die Taten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zwar konnte sich das Mädchen an vieles nicht mehr erinnern, aber das, was es dargelegt hatte, hielt der Staatsanwalt für durchaus glaubwürdig, sagte er in seinem Plädoyer.

Die Vertretung der Nebenklägerin stellte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß, betonte aber, dass der Angeklagte mitverantwortlich dafür sei, dass das Mädchen in seiner gesamten persönlichen Entwicklung massiv beeinträchtigt sei. Die Anwältin sagte „mitverantwortlich“, weil ihre Mandantin schon kurz vor den Übergriffen des Angeklagten von einem Heimleiter in Augustfehn sexuell missbraucht worden war. Der Heilpädagoge war deshalb im Landgericht Oldenburg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Verteidigung benutzte diese Tatsache für ihre Argumentation: Vermutlich habe das Mädchen den sexuellen Missbrauch durch den damaligen Heimleiter auf seinen Mandanten übertragen, sagte der Verteidiger. Er plädierte auf Freispruch, da die Aussage des Mädchens nicht ausgereicht habe, seinem Mandanten die Tat nachzuweisen.

Die Kammer sah es letztlich als erwiesen an, dass der Angeklagte sich zumindest in vier Fällen des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hat. Auch wenn sich das Opfer nur an Bruchstücke habe erinnern können, seien diese doch sehr konkret gewesen, so der Vorsitzende Richter Christian Zorn. Außerdem habe sich der Angeklagte am Telefon bei der Mutter des Mädchens für sein „sexuelles Fehlverhalten“ entschuldigt.

Vor Gericht schwieg der mehrfach vorbestrafte Mann zu den Vorwürfen.

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