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„Zwischenentscheidung“ des Verwaltungsgerichts: Hirnforscher Kreiter darf weiter experimentieren

„Zwischenentscheidung“ des Verwaltungsgerichts: Hirnforscher Kreiter darf weiter experimentieren

Land muss Affenversuche dulden

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Bremen - Von Jörg Esser · Hirnforscher Professor Andreas Kreiter von der Bremer Uni darf seine umstrittenen Affenversuche vorerst fortsetzten.

Hirnforscher Andreas Kreiter füttert einen Makaken-Affen im Gehege des Instituts für Hirnforschung an der Universität Bremen. Das Verwaltungsgericht hat gestern die vorläufige Fortsetzung der Affenversuche angeordnet.

Das hat gestern die 5. Kammer des Bremer Verwaltungsgerichts angeordnet – als „Zwischenentscheidung um Eilverfahren“. Eine Entscheidung über die Zukunft der Affenversuche soll im Klageverfahren fallen, das im Frühjahr 2010 beginnt.

Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) hatte den seit 1998 laufenden Experimenten im August dieses Jahres erneut eine Absage erteilt. Dagegen klagte die Universität – mit Verweis auf die Forschungsfreiheit. Gestern lief die bisherige Genehmigung für die Versuche mit den Makaken ab.

Und vorerst muss die Freie Hansestadt Bremen Kreiters Tierversuche weiter dulden. Die vorläufige Gestattung sei das Ergebnis einer Interessenabwägung zugunsten des Wissenschaftlers. Eine Unterbrechung der Versuche führe zu einem irreparablen Schaden der vom Institut für Hirnforschung betriebenen Grundlagenforschung. Die grundrechtlich verbürgte Wissenschafts- und Forschungsfreiheit verleihe dem Anliegen Kreiters besonderes Gewicht, heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Für die Wissenschaftler steht viel auf dem Spiel: Wenn das aufwendige Forschungsprojekt wegfällt, geht Fördergeld verloren. Forscher verlieren ihre Jobs, Karrieren sind gefährdet. Uni-Rektor Prof. Wilfried Müller sagt, bei einer Einstellung der Affenversuche werde das Ansehen des Wissenschaftsstandortes Bremen beschädigt. Auch die politische Zuverlässigkeit des Landes werde in Frage gestellt. Die Tierschutzverein bedauerte die Entscheidung des Gerichts. „Wir werden weiter um jedes einzelne Tier kämpfen, das vor den grausamen Experimenten des Prof. Kreiter gerettet werden muss. Erst vor wenigen Tagen hat das oberste Schweizer Gericht nahezu identischen Versuchen das endgültige Aus erteilt. Wir erwarten, dass auch in Deutschland dem ethischen Tierschutz in der Wissenschaft endlich zu seinem Recht verholfen wird“, so Vorsitzender Wolfgang Apel.

Der Fall stößt auf bundesweites Interesses. Er wirft schwierige Rechtsfragen auf. Darum sei die Eilsache „noch nicht entscheidungsreif“, so die Richter. In dem Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage, welches Recht Vorrang hat: das Grundrecht auf Forschungsfreiheit oder der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz.

Für die Gesundheitsbehörde sind die Tierversuche ethisch nicht vertretbar. Die Hochschule sieht sie als unerlässlich für die Erforschung des Gehirns an und will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Kreiter wertete die Entscheidung als Erfolg: „Das ist erfreulich, aber auch konsequent“, sagte der Wissenschaftler. „Das Gericht hat ganz klar erkannt, dass eine Entscheidung in der Hauptsache sonst nicht mehr gebraucht würde, denn wenn wir nicht weiterarbeiten können, ist es mit den Experimenten schnell vorbei.“

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