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Affenversuche: Universität akzeptiert erneute Ablehnung nicht / Streitpunkt: Belastung der Makaken

Hirnforscher Kreiter klagt weiter

2713.08.09|Bremen|Bremen|
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Artikel: Hirnforscher Kreiter klagt weiter

Bremen (kuz) - „Völliges Unverständnis“ – so reagierte die Bremer Universität gestern auf die erneute Ablehnung der Affenversuche durch das SPD -geführte Gesundheitsressort.

Hirnforscher Andreas Kreiter füttert einen Makaken.

Hirnforscher Andreas Kreiter will nun durch eine Klage beim Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Behördenbescheids prüfen lassen. Die Wissenschaft bleibt damit ein Fall für die Justiz, nachdem die Politik sich in die Fragen der Forschung eingemischt hat. Zur Erinnerung: Nach Ansicht des Gesundheitsressorts sind die Versuche ethisch nicht vertretbar. So wurde im vergangenen Jahr das Aus verkündet. Das Institut für Hirnforschung legte dagegen Widerspruch ein. Diesen Widerspruch lehnte die Behörde jetzt ab – die Belastungen der Makaken seien durch den zu erwartenden Nutzen nicht mehr gerechtfertigt.

Uni-Rektor Wilfried Müller kündigte im vergangenen Jahr an, notfalls durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Gestern wiederholte er das: „Die Universität Bremen wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“ Schließlich geht es um Grundsätzliches. Der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz oder die Freiheit der Wissenschaft – was zählt mehr? Diese Frage werden die Juristen am Ende beantworten müssen.

Doch erst einmal zurück in die Gegenwart. Die Behörde hat „zentrale Ausführungen der Wissenschaftler zu den Maßstäben für die Belastung der Makaken nicht sachgerecht gewürdigt“, erklärte die Universität gestern. Für Rektor Müller sei die Entscheidung, die Tierversuche im Rahmen des Forschungsprojekts „Raumzeitliche Dynamik kognitiver Prozesse des Säugetiergehirns“ nicht zu genehmigen, „aus drei Gründen“ unverständlich.

So gehe es erstens um „Forschung für den Menschen“ – etwa um „Fortschritte in der Epilepsie-Therapie“. „Für diese Tierversuche gibt es gegenwärtig keine Alternativen“, hieß es. Zweitens: „Alle Anforderungen , die sich aus dem geltenden Tierschutzgesetz ergeben, werden von Andreas Kreiter und der Universität Bremen seit Beginn der Versuche vor zwölf Jahren penibel eingehalten.“ Drittens: „Das nationale und vor allem internationale Ansehen des Wissenschaftsstandortes Bremen wird beschädigt, die politische Zuverlässigkeit des Landes in Frage gestellt.“

Das zuständige Gesundheitsressort erklärte: „Aus Sicht der Behörde haben beide Seiten zu unterschiedliche Auffassungen darüber, wie Belastungen von Versuchstieren festzustellen und zu beurteilen sind. Insbesondere die Position des Forschers, Maßstab seien die Lebensbedingungen der Tiere in freier Wildbahn, ist aus Sicht der Behörde rechtlich nicht zulässig.“ Andreas Kreiter selbst will parallel zu seiner Klage beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragen, um seine Arbeit mit den Affen fortzusetzen, bis über seine Klage gegen den Bescheid entschieden ist. Bislang gilt: Die Versuche müssen nach einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts zwei Monate nach der Ablehnung des Widerspruchs enden.

WWW.brain.uni-bremen.de

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