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Die Freiheit der Forschung

Das Jahr 2009 im Gericht: Affenversuche und Tötungsdelikte

Die Freiheit der Forschung

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Bremen - Von Thomas KuzajFür die einen geht es um die Freiheit der Wissenschaft, für die anderen um Tierschutz. Emotionen sind ebenfalls im Spiel, und das nicht zu knapp. Der Rechtsstreit um die Affenversuche an der Universität wird bundesweit verfolgt.

„Vertrauen in Forschung“: Uni-Broschüre zur Diskussion um die Affenversuche.

„Vertrauen in Forschung“: Uni-Broschüre zur Diskussion um die Affenversuche.

„Völliges Unverständnis“ – damit reagierte die Universität im August auf die erneute Ablehnung der Affenversuche durch das SPD-geführte Gesundheitsressort. Hirnforscher Andreas Kreiter werde durch eine Klage beim Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Behördenbescheids prüfen lassen.

Die Wissenschaft bleibt so ein Fall für die Justiz, nachdem die Politik sich in Fragen der Forschung eingemischt hat. Nach Ansicht des Gesundheitsressorts sind die Versuche ethisch nicht vertretbar. Uni-Rektor Wilfried Müller will sich das nicht gefallen lassen. Der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz oder die Freiheit der Wissenschaft – was zählt mehr? Diese Frage werden die Juristen am Ende beantworten müssen.

Im Oktober entschied die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts, dass Professor Kreiter die Versuche vorerst fortsetzen darf – die Kontinuität seiner Forschungen ist damit zunächst gewährleistet. Eine Unterbrechung führe zu einem irreparablen Schaden bei der vom Institut für Hirnforschung betriebenen Grundlagenforschung, hieß es. Es handele sich um eine „Zwischenentscheidung“. Die grundrechtlich verbürgte Wissenschafts- und Forschungsfreiheit verleihe dem Anliegen Kreiters besonderes Gewicht. Die grundsätzliche Entscheidung über die Zukunft seiner Versuche soll im Klageverfahren fallen, das im Frühjahr 2010 beginnt. Jene, die für die Fortsetzung der Versuche sind, befürchten auch einen immensen Schaden für das Ansehen des Wissenschaftsstandorts Bremen, sollten die Experimente eingestellt werden müssen.

Jüngst ging die Universität noch mit einer zwölfseitigen Broschüre in die Offensive. Unter dem Titel „Vertrauen in Forschung“ solle sie einer „Versachlichung der Debatte“ beitragen.

Aus den Höhen der Wissenschaft in die Realität des Strafrechts. Einige Prozesse sorgten dieses Jahr für größeres Aufsehen:

· Lebenslang wegen Mordes – so lautete im März das Urteil im Prozess gegen einen 55-jährigen Mann. Er hatte seine von ihm getrennt lebende Ehefrau (38) mit 24 Messerstichen getötet.

· Als Bankräuber trat ein Beamter des Bremer Raubdezernats – jetzt Ex-Polizist – unter anderem in Groß Mackenstedt in Erscheinung. Das Landgericht verurteilte den alkoholkranken 55-Jährigen aus Stuhr Ende März zu vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe.

· Im August verurteilte das Landgericht einen 52 Jahre alten Serienvergewaltiger zu 14 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung.

· Weil er den Vater (76) seiner Ex-Frau getötet hat, verurteilte das Landgericht einen 56-jährigen Deutschen türkischer Abstammung im September zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

· Vor einer Jugendkammer des Landgerichts endete im März das Verfahren gegen vier Jugendliche, die in einem Gröpelinger Park Polizisten in einen Hinterhalt gelockt hatten. Drei Angeklagte bekamen Jugendstrafen mit, einer eine ohne Bewährung.

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