Finanzwirtschaftliche Parallelwelt

Bremer Forschungszentrum um Professor Felix Herzog untersucht Mechanismen der Geldwäsche

Finanzwirtschaftliche Parallelwelt

131.07.10|Bremen|2 KommentareFacebook
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Bremen - Von Viviane StrahmannBREMEN · Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich 30 bis 100 Milliarden Euro gewaschen, eine Billion sollen es weltweit sein. Das Bremer Forschungscenter Geldwäschekriminalität (Bfog) um den Strafrechtler Prof. Felix Herzog geht den illegalen Finanztransaktionen auf den Grund.

Symbolisch: Bei der Geldwäsche wird „schmutziges“ Geld in „saubere“ Banknoten verwandelt.

Symbolisch: Bei der Geldwäsche wird „schmutziges“ Geld in „saubere“ Banknoten verwandelt.

„Schmutziges“ Geld stammt aus organisierter Kriminalität wie Waffenhandel, Prostitution, Menschen- und Drogenhandel, Glücksspiel sowie aus Korruption und auch Steuerhinterziehung – „eine Alltagskriminalität, die alle Bevölkerungskreise erreicht“, wie Herzog weiß.

Herzog und seine Mitarbeiter sind diesen Themen im Bfog des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen auf der Spur. Dort forschen sie nicht zum Selbstzweck, sondern beraten Banken und Versicherungen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Politik und Wirtschaft. Herzog gilt deutschlandweit als einer der führenden Experten auf diesem Gebiet, das ihn auch deshalb so fasziniert, weil es interdisziplinär ist; sich hier juristische mit wirtschaftlichen und politischen Aspekten vermischen.

Das klassische Problem derer, die in illegalen „Wirtschaftszweigen“ ihr Geld verdient haben: Das Bargeld kann nicht einfach in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden. Also wird es in drei Stufen „gewaschen“: „Um das Geld bei einem Kreditinstitut zu platzieren, braucht man eine Legende: eine Firma, eine Gastronomie oder ein Import-Export-Geschäft, mit Hilfe dessen man erklärt, woher die große Menge Bargeld kommt“, weiß Herzog.

In einer zweiten Stufe wird es – vom globalisierten Finanzsystem und der digitalen Welt begünstigt – in Transaktionen so lange um die Erdkugel geschickt, bis seine Herkunft verschleiert ist. Lässt sich die Herkunft nicht mehr nachvollziehen – ist es also „sauber“ – wird es wie das Geld aus legaler Geschäftstätigkeit genutzt. „Und der Kriminelle lässt sich am Ende irgendwo vielleicht als großer Investor feiern“, so Herzog.

Seit 2005 – als einzige Hochschuleinrichtung dieser Art in Deutschland – erforschen die Juristen im Bfog die Mechanismen illegaler Finanztransaktionen sowie die zahlreichen juristischen Entwicklungen. So erschien passend zur Fußballweltmeisterschaft von Institutsleiter Herzog eine Untersuchung über Geldwäsche im kommerziellen Sektor des Sports mit dem Schwerpunkt Fußball. In einem im vergangenen Jahr veröffentlichten Report kam die „Financial Action Task Force“ (FATF), eine Arbeitsgruppe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu dem Ergebnis, dass der Fußball ein sehr großes Feld ist, um schmutzige Gelder zu waschen. Grund sei unter anderem, dass Märkte mit unklaren, intransparenten Preisbildungen und sehr hohen erzielbaren Preisen gerne genutzt werden, um illegale Gelder unterzubringen. Erforscht werden am Institut aber auch die Wege des schmutzigen Geldes sowie die Terrorismusfinanzierung.

Die Geldwäsche-Bekämpfung ist hochkomplexes Rechtsgebiet. Grundlage bietet das Geldwäschegesetz (GwG), das beispielsweise die Überwachungs- und Meldepflicht von Banken und Versicherungen regelt. Begrenzt werden die Möglichkeiten der Strafverfolgung durch den Datenschutz – ein ständiges Spannungsfeld.

Zudem sei diese Schattenwirtschaft eine „Parallelwelt von Finanzwirtschaft“, wo es alles das gebe, was es auch in der legalen Finanzwirtschaft gibt, so Herzog. Finanzexperten entwerfen Geldtransfer- und Anlagestrategien, koordinieren ein Verwirrspiel über die Quellen des Geldes: ein „Hase und Igel-Wettlauf“, sagt der Rechtsexperte.

Wo aber muss man nun aufpassen, nicht selbst Opfer illegaler Geldschieberei zu werden? Herzog warnt: „Man sollte sich nicht auf Geschäfte mit hochwertigen Gütern einlassen, die in Bargeld abgewickelt werden. Ich rate davon ab, Zahlungen über einem Wert von 10 000 Euro von unbekannten Personen anzunehmen.“

WWW.

bfog.uni-bremen.de

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