1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Verden
  4. Thedinghausen

Hecken frühzeitig und sorgfältig pflegen

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Eine typische Weißdornhecke mit Überhältern (Baumbewuchs) in der Rieder Feldmark. Diese ökologischen Kleinode stehen unter besonderem Schutz und sollten von den Besitzern auch besonders gepflegt werden.
Eine typische Weißdornhecke mit Überhältern (Baumbewuchs) in der Rieder Feldmark. Diese ökologischen Kleinode stehen unter besonderem Schutz und sollten von den Besitzern auch besonders gepflegt werden. © Mediengruppe Kreiszeitung

Samtgemeinde/Riede - Am 1. Oktober hat die Schneide-Saison für Weißdornhecken begonnen. Die landschaftstypischen Weißdornhecken in der Samtgemeinde Thedinghausen und insbesondere auch im Landschaftsschutzgebiet „Heckengebiet bei Riede“ dürfen wieder geschnitten werden.

Klaus Saalfeld von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Verden und Christiane Reinke von der Samtgemeinde Thedinghausen appellieren, die Hecken frühzeitig und fachgerecht zu pflegen.

„Zurzeit sind die Böden relativ trocken und die Arbeiten gut durchzuführen“, erklärt Saalfeld. Wer bis Januar und Februar warte, riskiere unter Zeitdruck zu kommen, was oft zu Lasten der Schneidequalität gehe, weiß Saalfeld aus Erfahrung. In den vergangenen Jahren seien immer wieder einige Weißdornhecken fehlerhaft gepflegt worden. Gerade Hecken im Schutzgebiet hätten zerfaserte und zerfranste Schnittstellen und hoch aufgerissene Äste aufgewiesen.

Schnitt und Pflege im Landschaftsschutzgebiet „Heckengebiet bei Riede“ regelt die Schutzgebietsverordnung und auch für die Hecken in der Gemeinde Thedinghausen gilt eine Heckenschutzsatzung. Darüber hinaus wünschen sich Saalfeld und Reinke für das gesamte Samtgemeindegebiet und die Weserniederung eine fachgerechte Heckenpflege durch die Eigentümer.

Dazu zähle beispielsweise ein glatter Astschnitt und ein nicht zu tiefes Herunterschneiden der Hecken, so Reinke. Darüber hinaus sei das seitliche Hochschneiden nach der Heckenschutzsatzung der Gemeinde Thedinghausen höchstens alle vier Jahre, im Rieder Landschaftsschutzgebiet sogar nur einmal innerhalb von acht bis zehn Jahren zulässig. Nach Rückschnitt oder Hochschneiden der Hecke dürfe der Wurzelbereich nicht durch zu nahes Heranpflügen beeinträchtigt oder beschädigt werden. Zudem müsse der Saum entlang der Hecke erhalten werden, da er wichtig für die ökologischen Funktionen sei.

Besonders am Herzen liegt den beiden Umweltexperten die Erhaltung der einzelnen großen Bäume wie Eichen und Eschen, die als so genannte Überhälter in den Hecken stehen. „Diese werden leider oft im Rahmen der Pflege mit abgesägt, obwohl sie im Ganzen zu erhalten sind“, so Reinke. Hier bedürfe es unbedingt einer Abstimmung mit der Gemeinde beziehungsweise dem Landkreis.

Sorgen bereitet Reinke und Saalfeld auch die steigende Tendenz, die Heckenpflege mit großen Maschinen durchzuführen, weil dabei immer häufiger das erforderliche Nacharbeiten mit Hand und Motorsäge unterbleibt. „Für die Arbeitserleichterung beim Vorschneiden habe ich großes Verständnis, aber um den Status einer ordnungsgemäßen Heckenpflege zu erreichen, ist das Nacharbeiten per Hand unverzichtbar“, erklärt Saalfeld.

Über den Lebensraum Hecke sowie über Heckenpflege und deren Bezuschussung informiert auch ein Flyer, den die Gemeinde zusammen mit den Heckenbeauftragten Karin Weinert-Mensen und Karsten Dierks entwickelt hat. Er liegt im Rathaus aus und ist unter www.thedinghausen.de abrufbar. Fragen zur ordnungsgemäßen Heckenpflege im Landschaftsschutzgebiet „Heckengebiet bei Riede“ beantwortet Klaus Saalfeld vom Landkreis, Telefon 04231/15761. Für Fragen zur Heckenschutzsatzung der Gemeinde Thedinghausen steht Christiane Reinke bei der Samtgemeinde unter Telefon 04204/8818 zur Verfügung.

Bei Zuwiderhandlungen können im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens übrigens durchaus empfindliche Bußgelder verhängt werden.

Auch interessant

Kommentare