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Risse an Häusern durch Erdgas-Förderbetrieb?

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Der Erdgasförderbetrieb an der Schülinger Straße.

Langwedel - Von Michael Mix - Das Leben in hoch industrialisierter Zivilisation mit allzeit verfügbarer Energie bringt für die Menschen manche Annehmlichkeiten mit sich, hat aber auch seinen Preis. Bis hin zum Atom-GAU. In Langwedel-Holtebüttel beklagen Hauseigentümer „Risse“ an Außenwänden.

Sie führen das auf den benachbarten Gasförderbetrieb mit Bohrungen in bis zu 5 000 Metern Tiefe der RWE-Dea AG an der Schülinger Straße zurück.

Die CDU-Kreistagsfraktion hat von der Sache Wind bekommen und inzwischen bei der Kreisverwaltung eine Anfrage gestartet. Wisse man im Kreishaus etwas darüber, ob in Holtebüttel „in den letzten Jahren offenbar erhebliche Schäden an Gebäuden, unter anderem an Wohnhäusern, in der Nähe der großen Gasförderstelle entstanden sind?“, heißt es in dem vom Fraktionsvorsitzenden Wilhelm Hogrefe unterzeichneten Schreiben.

Dem Landkreis sei die Angelegenheit bekannt, hieß es dort gestern kurz und knapp auf Nachfrage dieser Zeitung. Die „Beweissicherung“ liege allerdings beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Dieses war bereits im Juli vergangenen Jahres von der Gemeinde Langwedel eingeschaltet worden. Nachdem nämlich ein Einwohner eine „Schadensmeldung“ mit Hinweis auf den möglichen Verursacher im Bauamt gemacht hatte.

Das Landesamt benachrichtigte daraufhin, wird in einer gestern angeforderten Presseerklärung vom LBEG bestätigt, die RWE-Dea AG. Ein Vertreter dieses Bergbauunternehmens habe dann gemeinsam mit einem Baufachmann aus der Gemeindeverwaltung „das betroffene Gebäude in Augenschein genommen“. Nach Ansicht von RWE-Dea, teilt LBEG-Pressesprecherin Kerstin Cademartori das Ergebnis des damaligen Ortstermins mit, „handele es sich nicht um Schäden durch die Erdgasgewinnung“.

Das Amt selbst gelangt zu keinem Urteil. Es ist nach eigenen Angaben für den Vollzug des Bundesberggesetzes zuständig, „nicht aber für die Bearbeitung und Regulierung von Bergschäden“.

Wie von verschiedener Seite zu erfahren war, lasten zwei Privatleute in der Ortschaft Schülingen und ein Grundeigentümer in Holtebüttel Risse an Wänden ihrer Häuser, die dort seit vielen Jahrzehnten stehen, dem kaum einen Kilometer entfernten, Mitte der 90er Jahre aufgenommenen Gasförderbetrieb an. Die Betroffenen scheuen allerdings aus Angst vor der Macht und den finanziellen Möglichkeiten des Energiekonzerns die Öffentlichkeit und zum überwiegenden Teil auch juristische Schritte. Nur einer hat eine Klage vor dem Landgericht Verden angestrengt, will vorerst aber ebenfalls ungenannt bleiben.

Der Konzern gab gestern auf Nachfrage Auskunft zu dem brisanten Thema. Zurzeit werde ein Gutachten erstellt, das klären solle, ob RWE-Dea „Verursacher von Gebäuderissen“ in Schülingen sei, formulierte Pressesprecher Derek Mösche.

Zu diesem Zweck habe ein öffentlich bestellter, vereidigter Gutachter „vor Ort ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt und alle in Frage stehenden Schäden dokumentiert“. Ihm seien von RWE-Dea sämtliche geforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt worden. Das Gutachten solle dem Gericht im April vorliegen.

Angesichts zunehmender Klagen von durch Bodenausbeutung beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger allerorten, sieht Wilhelm Hogrefe unterdessen auch politischen Handlungsbedarf. Der Landtagsabgeordnete, der davon ausgeht, dass die Risse „infolge von Absackungen“ entstanden sind, fordert zusammen mit Vertretern anderer Parteien, das Bergbaurecht zu ändern. Bisher ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit an Verfahren zur Erteilung von Bergbauberechtigungen nicht vorgesehen.

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