1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Diepholz
  4. Diepholz

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Lothar Lampe

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Verden/Sulingen - Von Anke Seidel. Windige Geschäfte mit der Windkraft: Wegen schwerer Untreue in sieben Fällen hat die Staatsanwaltschaft Verden jetzt Anklage gegen den ehemaligen Landvolk-Vorsitzenden Lothar Lampe erhoben. Drei seiner ehemaligen Mitarbeiter müssen sich wegen Beihilfe verantworten. Das bestätigte Marie-Louise Tartz als Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft.

„Gegenstand der Anklage sind unberechtigte Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen einer Tochtergesellschaft des Landvolk-Kreisverbands Grafschaft Diepholz“, so Marie-Louise Tartz. Gemeint ist die Landvolk-Dienstleistungsgesellschaft. „Der Strafrahmen für einen Fall der schweren Untreue liegt bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren“, beschreibt die Staatsanwältin die Folgen im Falle einer Verurteilung.

Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Landvolk-Vorsitzenden sowie seine ehemaligen Mitarbeiter Wilhelm Bergmann, Johann Lüken Gerdes und Algrid Hagen Gerdes laufen seit drei Jahren – zunächst in Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Verden, die den Fall im September 2013 an die Staatsanwaltschaft in Stade abgegeben hatte. Sie ist zuständig für schwere Wirtschaftskriminalität. Nach der Prüfung des Verdachts der schweren Untreue in Stade wechselte die Zuständigkeit im März 2014 wieder nach Verden. Herrin des Verfahrens wurde die Zentralstelle für Bekämpfung von Korruptionsstraftaten.

Wann endlich ein Ergebnis der Ermittlungen vorliegen könnte, war damals völlig unklar: „Es ist ein sehr, sehr komplexer Sachverhalt“, erklärte Staatsanwalt Lutz Gabel schon damals.

Abgeschlossen ist mittlerweile der Mammut-Prozess vor der zehnten Zivilkammer des Landgerichts Verden. Dort hatten das Landvolk gegen seinen ehemaligen Vorsitzenden und dessen damaliger Geschäftspartnerin, die Firma Westwind mit ihrem Geschäftsführer Gerard Meindertsma, in einem komplexen Zivil-Prozess um Schadensersatz gestritten.

Ergebnis: Laut dem 90 Seiten starken Urteil muss Lampe 7,5 Millionen Euro an das Landvolk zurückzahlen – davon sind bereits knapp 1,4 Millionen Euro durch einen Vergleich abgedeckt, den Lampes ehemalige Mitarbeiter mit dem Landvolk geschlossen hatten (wir berichteten).

Schon in diesem Zivil-Prozess hatte Richterin Michaela Brunssen den Straftatbestand der Untreue als erfüllt angesehen, weil Lampe eine Spende in Höhe von einer Million Euro an die Stiftung Deutsche Kulturlandschaft nicht öffentlich gemacht hatte. Außerdem im Fokus: Berater-Honorare sowie eine weitere Spende in Höhe von 10 000 Euro an die Edmund-Rehwinkel-Stiftung.

Die Firma Westwind mit ihrem Geschäftsführer Gerard Meindertsma war in dem Zivil-Verfahren zu einer Rückzahlung von 610 000 Euro verurteilt worden. Die Beklagten haben dagegen Berufung eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft Verden hatte auch gegen Gerard Meindertsma ermittelt. „Das Verfahren ist gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Die Höhe der Auflage wird nicht mitgeteilt“, so Staatsanwältin Marie-Louise Tartz abschließend.

Auch interessant

Kommentare